Wohnungseigentumsverwaltung
gemäß dem Wohnungseigentumsgesetz; der Teilungserklärung und den Beschlüssen der Wohnungseigentümergemeinschaft, u. a.
- Aufstellen des Wirtschaftsplanes
- Erstellen der Jahresabrechnung
- Durchführung von Eigentümerversammlungen mit zeitnaher Umsetzung der Beschlüsse
- Vergabe und Kontrolle von Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen
- Verträge der Wohnungseigentümergemeinschaft überwachen; Verbesserungen zur Genehmigung vorschlagen
- Buchführung mit Finanz- und Vermögensverwaltung, z. B. Instandsetzungsrücklage
- Regelmäßige Begehungen der Wohnanlage
- Vertretung vor Behörden und Gerichten mit Beauftragung eines Rechtsanwaltes
- Abwicklung versicherungstechnischer Angelegenheiten
- Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen
Mietverwaltung
insbesondere umfasst unsere Leistung:
- Erstellen der Nebenkostenabrechnung
- Buchführung mit Finanz- und Vermögensverwaltung
- Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs
- Vergabe und Kontrolle von Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten
- Überwachung der Hausverträge (Versicherung; Dienstleister etc.)
- Einhaltung der Hausordnung
- Kündigung und Abschluss von Mietverhältnissen mit entsprechender Bewerbung des Wohnraums
- Mieterhöhungen durchführen und durchsetzen
- Regelmäßige Begehungen der Wohnanlage
- Vertretung vor Behörden und Gerichten mit Beauftragung eines Rechtsanwaltes
- Abwicklung versicherungstechnischer Angelegenheiten
Sondereigentumsverwaltung
Unsere Leistungen je nach Vertragsgestaltung
- Buchführung, Kontrolle der Mietzahlungen mit Mahnwesen
- vertragsgerechte Erstellung der Nebenkostenabrechnung
- Vergabe und Kontrolle von Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten
- Kündigung und Abschluss von Mietverhältnissen mit Bewerbung der Wohnung